§ 1 Allgemeine Bestimmungen (1) Das Verkehrssicherheitsgesetz dient dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer und der Gewährleistung eines sicheren und geordneten Straßenverkehrs im Staatsgebiet von San Andreas. (2) Das Gesetz findet Anwendung auf alle motorisierten und nicht-motorisierten Verkehrsteilnehmer.
§ 2 Geschwindigkeitsbegrenzungen (1) Innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 mph, sofern nicht anders angegeben. (2) Auf Landstraßen beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 120 mph, sofern nicht anders angegeben. (3) Auf Autobahnen (Highways) gibt es keine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung, jedoch wird zu angemessenem und sicherem Fahren geraten.
§ 3 Alkohol und Drogen am Steuer (1) Es ist verboten, ein Fahrzeug zu führen, wenn der Blutalkoholgehalt 0,08 % oder höher beträgt. (2) Der Konsum oder die Beeinflussung durch Drogen, die die Fahrfähigkeit beeinträchtigen, ist während des Fahrens verboten.
§ 4 Sicherheitsausrüstung (1) Alle Insassen eines Fahrzeugs müssen während der Fahrt Sicherheitsgurte tragen. (2) Motorradfahrer und deren Beifahrer müssen zugelassene Schutzhelme tragen.
§ 5 Mobiltelefone und elektronische Geräte (1) Das Führen eines motorisierten Fahrzeugs während der Benutzung eines Handys ohne Freisprecheinrichtung ist verboten. (2) Die Verwendung von elektronischen Geräten, die die Aufmerksamkeit des Fahrers vom Verkehr ablenken, ist während der Fahrt untersagt.
§ 6 Rechte und Pflichten von Radfahrern (1) Radfahrer müssen die für sie vorgesehenen Radwege benutzen, sofern vorhanden. (2) Bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen müssen Radfahrer mit funktionsfähigen Vorder- und Rücklichtern ausgestattet sein.
§ 7 Sanktionen (1) Verstöße gegen dieses Gesetz können mit Geldstrafen, Fahrverboten oder Punkten im Führerscheinregister geahndet werden. (2) Bei schweren oder wiederholten Verstößen kann ein Entzug der Fahrerlaubnis angeordnet werden.
§ 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Dieses Gesetz tritt am 14.10.2023 in Kraft. Frühere Gesetze oder Verordnungen, die im Widerspruch zu diesem Gesetz stehen, werden zum selben Zeitpunkt aufgehoben.