§1 Zweck und Anwendungsbereich
- Diese Verordnung regelt die Tourismusbranche, einschließlich der Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Touristen.
- Sie soll einen verantwortungsbewussten und nachhaltigen Tourismus fördern und gleichzeitig die Rechte und das Wohlbefinden der Besucher sicherstellen.
§2 Lizenzierung und Registrierung
- Alle touristischen Einrichtungen, einschließlich Hotels, Pensionen, Reiseveranstalter und -anbieter von touristischen Aktivitäten, müssen bei der zuständigen Behörde registriert und lizenziert werden.
- Die Lizenzierung erfolgt nach Überprüfung der Einhaltung der in dieser Verordnung festgelegten Standards.
§3 Unterkunftsstandards
- Alle touristischen Unterkunftsanbieter müssen Mindeststandards in Bezug auf Sauberkeit, Sicherheit und Dienstleistungen erfüllen.
- Gäste müssen klare und transparente Preisinformationen erhalten.
§4 Nachhaltiger Tourismus
- Tourismusanbieter werden ermutigt, nachhaltige Praktiken zu fördern, wie z. B. den Einsatz erneuerbarer Energien, Abfallreduktion und den Schutz lokaler Kulturen und Traditionen.
- Touristenführungen in Naturschutzgebieten müssen so gestaltet sein, dass sie die Umwelt und die Tierwelt nicht stören oder gefährden.
§5 Touristische Aktivitäten
- Alle Anbieter von touristischen Aktivitäten müssen sicherstellen, dass ihre Angebote sicher sind und den festgelegten Standards entsprechen.
- Jede Art von Tätigkeit, die die Kultur oder die Umwelt schädigen könnte, muss im Voraus von der zuständigen Behörde genehmigt werden.
§6 Touristeninformation und -schutz
- Es sollen Touristeninformationszentren eingerichtet werden, die Besuchern Orientierung und Unterstützung bieten.
- Touristen haben das Recht auf korrekte und klare Informationen über alle angebotenen Dienstleistungen und Aktivitäten.
§7 Verhaltenskodex
- Touristen werden ermutigt, die lokalen Gebräuche, Traditionen und Kulturen zu respektieren.
- Unangemessenes oder respektloses Verhalten kann zu Sanktionen oder zur Ausweisung aus bestimmten Bereichen führen.
§8 Beschwerden und Streitschlichtung
- Beschwerden über touristische Dienstleistungen oder Aktivitäten sollten zuerst mit dem Anbieter besprochen werden.
- Falls keine Lösung gefunden wird, können sich Touristen an die zuständige Behörde wenden, die als Vermittler fungiert.
§9 Sanktionen und Durchsetzung
- Verstöße gegen diese Verordnung können mit Geldstrafen, Lizenzentzug oder anderen Maßnahmen geahndet werden.
- Die zuständige Behörde wird regelmäßige Kontrollen und Überprüfungen durchführen, um die Einhaltung der Verordnung sicherzustellen.