Straßenverkehrsordnung (StVO) für das Staatsgebiet San Andreas und die Stadt Los Santos
Präambel Zum Zwecke der Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs im Territorium des Staates San Andreas und der Stadt Los Santos erlassen wir die nachfolgende Straßenverkehrsordnung.
§ 1 Geltungsbereich Die vorliegende Ordnung regelt den Straßenverkehr auf öffentlichen Straßen und Plätzen im Territorium des Staates San Andreas und der Stadt Los Santos.
§ 2 Grundlegende Verpflichtungen (1) Jeder Verkehrsteilnehmer muss sich stets so verhalten, dass die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs gewährleistet ist. (2) Jegliche Handlungen, die andere gefährden könnten, sind zu unterlassen.
§ 3 Geschwindigkeitsbeschränkungen (1) Innerhalb der Stadtgrenzen von Los Santos darf nicht schneller als 80 km/h gefahren werden, sofern nicht durch besondere Verkehrszeichen eine andere Geschwindigkeit vorgeschrieben oder zugelassen ist. (2) Auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h, es sei denn, besondere Verkehrszeichen schreiben eine andere Geschwindigkeit vor. (3) Auf Autobahnen und Highways gibt es keine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung. Jedoch muss die Geschwindigkeit den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasst sein.
§ 4 Überholvorschriften (1) Das Überholen ist nur gestattet, wenn hierdurch keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. (2) Das Überholen ist nur auf der linken Seite zulässig. Auf mehrspurigen Straßen kann unter sicheren Bedingungen rechts überholt werden. (3) Vor dem Überholen ist sich ausreichend zu vergewissern, dass dies ohne Gefahr möglich ist.
§ 5 Vorfahrtsregeln (1) An Kreuzungen und Einmündungen hat der von rechts kommende Verkehr Vorfahrt, es sei denn, es ist durch Verkehrszeichen anders geregelt. (2) Vorfahrtsstraßen sind entsprechend beschildert.
§ 6 Halten und Parken (1) Das Halten und Parken ist nur an dafür gekennzeichneten Stellen erlaubt. (2) Es ist insbesondere verboten, an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen sowie dort, wo es durch Verkehrszeichen verboten ist, zu parken.
§ 7 Alkohol, Drogen und Medikamente (1) Die Führung eines Fahrzeugs unter dem Einfluss berauschender Mittel ist verboten. (2) Bei Verdacht kann eine Überprüfung durch die zuständigen Behörden angeordnet werden.
§ 8 Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (1) Verstöße gegen diese Verordnung werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet und können mit Geldbußen, Punkten oder Fahrverboten belegt werden. (2) Im Falle von schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.
§ 9 Inkrafttreten (1) Diese Verordnung tritt am ersten Tag des auf die Veröffentlichung folgenden Monats in Kraft. (2) Vorherige Regelungen werden mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung aufgehoben.
§ 10 Schlussbestimmungen Diese Verordnung kann durch weitere Verordnungen oder Gesetze geändert oder ergänzt werden. Änderungen werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Regierung des Staates San Andreas und Stadtrat von Los Santos