§ 1 Anwendungsbereich (1) Die vorliegende Verordnung regelt die Anforderungen an technische Veränderungen, Modifikationen und Anpassungen von im Staatsgebiet von San Andreas zugelassenen motorisierten Straßenfahrzeugen. (2) Nicht betroffen von dieser Verordnung sind Fahrzeuge, die ausschließlich für Wettbewerbszwecke genutzt werden und nicht am allgemeinen Straßenverkehr teilnehmen.
§ 2 Grundsätzliche Vorgaben (1) Jegliche Modifikationen müssen sicherstellen, dass das Fahrzeug den allgemeinen Verkehrssicherheitsstandards entspricht. (2) Änderungen dürfen die Umweltbelastung des Fahrzeugs nicht negativ beeinflussen.
§ 3 Beleuchtung und Signalanlagen (1) Die eingetragenen Scheinwerferfarben sind Weiß, Blau und Gelb. Jegliche Abweichungen von diesen Farben während der Fahrt sind unzulässig. (2) Zusätzliche Beleuchtungen, wie Unterbodenbeleuchtungen, dürfen während der Fahrt nicht aktiviert sein. (3) Änderungen an Blinkern und anderen Signalanlagen müssen sicherstellen, dass diese für andere Verkehrsteilnehmer deutlich erkennbar bleiben.
§ 4 Karosserie, Aerodynamik und Fahrzeugstruktur (1) Modifikationen an der Karosserie dürfen nicht die strukturelle Integrität oder Crashsicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigen. (2) Alle zusätzlichen Anbauten müssen sicher befestigt sein und dürfen nicht zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führen. (3) Aerodynamische Modifikationen müssen stabil und sicher befestigt sein und dürfen die Fahrstabilität nicht negativ beeinflussen.
§ 5 Schadstoffemissionen und Geräuschentwicklung (1) Änderungen am Abgassystem dürfen nicht zu einer Überschreitung der zulässigen Schadstoff- und Lärmemissionsgrenzen führen. (2) Das Umgehen oder Entfernen von Emissionskontrollgeräten ist strikt verboten.
§ 6 Begutachtung, Zertifizierung und Eintragungspflicht (1) Alle wesentlichen Fahrzeugmodifikationen müssen einer technischen Überprüfung durch eine anerkannte und akkreditierte Prüfstelle unterzogen werden. (2) Die Modifikationen sind nur zulässig, wenn sie von der Prüfstelle zertifiziert wurden und anschließend ordnungsgemäß in die Fahrzeugdokumente eingetragen wurden.
§ 7 Rechtsfolgen bei Verstößen (1) Verstöße gegen Bestimmungen dieser Verordnung können mit Geldstrafen, Fahrverbote oder Punkten im Führerscheinregister geahndet werden. (2) Bei gravierenden Verstößen kann eine Stilllegung des Fahrzeugs angeordnet werden.
§ 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt am 14.10.2023 in Kraft. Frühere Verordnungen, die im Widerspruch zu dieser Verordnung stehen, werden zum selben Zeitpunkt aufgehoben.