§1 Allgemeine Grundsätze
- Jede Immobilie, sei es Wohn-, Gewerbe- oder Industrieimmobilie, muss bei der zuständigen Behörde registriert sein.
- Der Erwerb, Verkauf, die Vermietung und alle anderen rechtlichen Handlungen, die Immobilien betreffen, müssen im Einklang mit diesem Gesetz stehen.
§2 Bau- und Planungsvorschriften
- Alle Bauvorhaben, egal ob Neubau, Erweiterung oder Umbau, bedürfen einer Genehmigung durch die zuständige Baubehörde.
- Bauvorhaben müssen sicherheits- und umweltrelevante Standards einhalten. Zuwiderhandlungen können zur Stilllegung und zum Abriss der Immobilie führen.
§3 Mietrecht
- Vermieter sind dazu verpflichtet, Immobilien in einem bewohnbaren und sicheren Zustand zu vermieten.
- Mieter müssen ihren vertraglichen Pflichten, insbesondere der rechtzeitigen Zahlung der Miete, nachkommen.
- Beide Parteien, Vermieter und Mieter, müssen eine schriftliche Vereinbarung über die Mietkonditionen haben. Diese sollte Mindeststandards wie Mietdauer, Miete und Kündigungsfristen enthalten.
- Unzulässige Kündigungen oder unzumutbare Wohnbedingungen können rechtliche Schritte nach sich ziehen.
§4 Immobilienkauf und -verkauf
- Jeder Immobilienkauf und -verkauf muss durch einen notariell beglaubigten Vertrag bestätigt werden.
- Verkäufer sind dazu verpflichtet, potenzielle Käufer über alle relevanten Informationen zur Immobilie zu informieren, insbesondere über bestehende Mängel.
§5 Eigentumsrechte und Grenzstreitigkeiten
- Die Grenzen einer Immobilie sind im Grundbuch festgelegt. Eigentumsstreitigkeiten müssen vor einem zuständigen Gericht geklärt werden.
- Das widerrechtliche Betreten oder Nutzen einer fremden Immobilie ohne die Zustimmung des Eigentümers ist verboten.