§1 Allgemeines
- Diese Verordnung regelt den Betrieb, die Eröffnung und den Betrieb von Handels- und Geschäftseinrichtungen innerhalb der Stadtgrenzen.
- Alle Geschäfte und Handelsunternehmen müssen sich an die Vorschriften dieser Verordnung und anderer geltender Gesetze halten.
§2 Geschäftslizenzen
- Jeder Bürger, der ein Geschäft eröffnen möchte, benötigt eine Geschäftslizenz.
- Anträge auf eine Geschäftslizenz sind bei der zuständigen Handelskammer einzureichen.
- Die Lizenz ist für ein Jahr gültig und muss jährlich erneuert werden.
§3 Handelsstandards und -praktiken
- Das Fälschen oder der unlautere Verkauf von Waren wird bestraft.
- Geschäfte sind verpflichtet, klare Preisschilder an Produkten oder Dienstleistungen anzubringen.
- Geschäfte dürfen keine irreführenden Werbepraktiken anwenden.
§4 Gesundheits- und Sicherheitsstandards
- Geschäfte müssen sicherstellen, dass ihre Einrichtungen den Gesundheits- und Sicherheitsstandards entsprechen.
- Lebensmittelgeschäfte müssen sich regelmäßigen Kontrollen unterziehen, um die Einhaltung der Gesundheitsstandards sicherzustellen.
§5 Handelszonen
- Bestimmte Gebiete innerhalb der Stadtgrenzen sind als Handelszonen ausgewiesen. Geschäfte dürfen nur innerhalb dieser Zonen betrieben werden, es sei denn, sie erhalten eine besondere Genehmigung.
- Wohngebiete dürfen keine Großhandelsgeschäfte oder Industriebetriebe beherbergen.
§6 Schutz von Verbrauchern
- Geschäfte müssen klare Rückgaberechtlinien haben und diese den Kunden zur Verfügung stellen.
- Verbraucher haben das Recht, gegen unlautere Geschäftspraktiken Beschwerde einzulegen.
§7 Geschäftszeiten
- Geschäfte dürfen nur während der von der Stadt festgelegten Geschäftszeiten geöffnet sein, es sei denn, sie erhalten eine Sondergenehmigung.
- Sonn- und Feiertage gelten als Ruhetage, an denen der Großteil der Geschäfte geschlossen sein sollte, es sei denn, sie sind als notwendig eingestuft.
§8 Verstöße und Strafen
- Verstöße gegen diese Verordnung können mit Geldstrafen, dem Entzug der Geschäftslizenz oder anderen angemessenen Strafen geahndet werden, je nach Schwere des Verstoßes.