§1 Zweck und Geltungsbereich (1) Dieses Gesetz dient der eindeutigen Identifikation und Zuordnung von motorisierten Fahrzeugen, die im öffentlichen Raum bewegt werden. (2) Es gilt für alle motorisierten Fahrzeuge, die auf öffentlichen Straßen und Plätzen des Staates San Andreas – Stadt Los Santos betrieben werden.
§2 Pflicht zur Kennzeichnung (1) Jedes motorisierte Fahrzeug muss über ein amtlich zugelassenes Kennzeichen verfügen. (2) Mindestens ein Kennzeichen muss entweder an der Front oder am Heck des Fahrzeugs gut sichtbar angebracht sein.
§3 Gestaltung und Größe (1) Die Maße, Farbe, Schriftart und Reflexionseigenschaften des Kennzeichens werden durch die zuständige Behörde festgelegt. (2) Das Kennzeichen muss eine alphanumerische Kombination enthalten, die das Fahrzeug eindeutig identifiziert und das Zulassungsgebiet angibt.
§4 Anbringung und Sichtbarkeit (1) Das Kennzeichen muss fest und waagerecht angebracht sein. (2) Es muss jederzeit frei von Verschmutzung und gut lesbar sein. (3) Es darf nicht durch Anhänge oder andere Vorrichtungen verdeckt werden.
§5 Besondere Kennzeichen (1) Spezielle Kennzeichnungsarten können für bestimmte Fahrzeugklassen oder Nutzungsarten (z.B. Diplomaten, Historische Fahrzeuge) festgelegt werden. (2) Die Voraussetzungen und Abweichungen für solche speziellen Kennzeichen werden durch gesonderte Verordnungen oder Anweisungen geregelt.
§6 Verlust und Ersatz (1) Bei Verlust oder Diebstahl eines Kennzeichens ist dies unverzüglich der Polizei und der Zulassungsbehörde zu melden. (2) Ein Duplikat kann nach Prüfung der Unterlagen und gegen eine Gebühr ausgestellt werden.
§7 Strafbestimmungen (1) Das Führen eines Fahrzeugs ohne das vorgeschriebene Kennzeichen oder mit einem nicht ordnungsgemäß befestigten oder verschmutzten Kennzeichen wird mit einer Geldstrafe geahndet. (2) Wiederholte Verstöße können zur Beschlagnahmung des Fahrzeugs oder zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.
§8 Schlussbestimmungen Die zuständige Behörde wird ermächtigt, im Einzelfall Ausnahmen von den Bestimmungen dieses Gesetzes zu gewähren.
§9 Kennzeichenordnung (1) Die Kennzeichen des Staates San Andreas – Stadt Los Santos folgen einem festgelegten Format je nach Fahrzeugtyp und Nutzungszweck:
a) Normale Kennzeichen für zivile Fahrzeuge: XXX XXX
b) Kennzeichen der ges. Polizei: LSPD XXX
c) Kennzeichen des ges. Rettungsdienstes: LSMD XXX
d) Regierungsfahrzeuge: GOV XX
(2) Sonderkennzeichen:
a) Fahrzeuge des Feuerwehrdienstes: LSFD XXX
b) Diplomatenfahrzeuge: CD XXX
c) Historische Fahrzeuge: HIST YYX
d) Taxidienste: TAXI XXX
e) Öffentlicher Nahverkehr (Busse, Bahnen): TR XXX
f) Fahrzeuge von kommunalen Diensten (Müllabfuhr, Straßenreinigung etc.): CITY XXX
(3) Die zuständige Behörde behält sich das Recht vor, Sonderkennzeichen für besondere Anlässe oder Funktionen zu vergeben.
(4) Die Kombination von Buchstaben und/oder Zahlen innerhalb des festgelegten Formats dient der eindeutigen Identifikation des Fahrzeugs und wird von der Zulassungsstelle vergeben.