§1 Zweck und Anwendungsbereich
- Diese Verordnung regelt den Schutz und die Erhaltung der Umwelt.
- Sie soll die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen gewährleisten und gleichzeitig die biologische Vielfalt und die natürlichen Lebensräume schützen.
§2 Grundsätze
- Die Umwelt ist ein gemeinsames Erbe, das geschützt und für zukünftige Generationen erhalten werden muss.
- Die Prinzipien der Nachhaltigkeit, Vorsorge und Verursacherhaftung sollen bei allen umweltrelevanten Entscheidungen berücksichtigt werden.
§3 Abfallmanagement
- Es sollen Systeme zur Reduzierung, Wiederverwendung und Recycling von Abfällen gefördert werden.
- Die unsachgemäße Entsorgung von Abfällen, einschließlich in natürlichen Gewässern und auf nicht dafür vorgesehenen Flächen, ist verboten.
§4 Emissionen und Luftverschmutzung
- Emissionen von Schadstoffen in die Luft müssen überwacht und begrenzt werden.
- Unternehmen und Einrichtungen, die bestimmte Schadstoffmengen überschreiten, müssen geeignete Maßnahmen zur Emissionsreduktion ergreifen.
§5 Wasserressourcen
- Die Verschmutzung von Wasserquellen, Flüssen und Seen ist verboten.
- Wassernutzung sollte effizient und sparsam erfolgen, um Übernutzung und Wassermangel zu verhindern.
§6 Naturschutzgebiete und Biodiversität
- Bestimmte Gebiete können als Schutzgebiete ausgewiesen werden, um deren biologische Vielfalt und ökologische Bedeutung zu bewahren.
- In Schutzgebieten sind störende Aktivitäten, wie z.B. Bergbau oder großflächige Landwirtschaft, verboten.
§7 Nachhaltige Land- und Forstwirtschaft
- Land- und Forstwirtschaftliche Praktiken sollten den Boden schützen und die biologische Vielfalt erhalten.
- Der Einsatz von Pestiziden und Herbiziden sollte minimiert und, wo möglich, durch natürliche Alternativen ersetzt werden.
§8 Lärmverschmutzung
- Unnötige Lärmquellen, insbesondere in Wohngebieten, sollten vermieden werden.
- Unternehmen oder Einrichtungen, die Lärmgrenzwerte überschreiten, müssen Maßnahmen zur Lärmminderung ergreifen.
§9 Energieeffizienz und erneuerbare Energien
- Der Einsatz von erneuerbaren Energien soll gefördert werden.
- Gebäude und Anlagen sollten energetisch saniert werden, um den Energieverbrauch zu minimieren.
§10 Sanktionen und Durchsetzung
- Verstöße gegen diese Verordnung können mit Geldstrafen, Betriebsuntersagungen oder anderen Maßnahmen geahndet werden.
- Die zuständige Behörde wird regelmäßige Kontrollen und Überprüfungen durchführen, um die Einhaltung der Verordnung sicherzustellen.