§1 Geltungsbereich und Allgemeines
- Dieses Gesetz dient der Regelung des Verhaltens von Bürgern und Gruppen im öffentlichen Raum, um ein harmonisches Zusammenleben und die Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.
- Als öffentliche Plätze gelten alle Flächen, die für die Allgemeinheit zugänglich sind, einschließlich Straßen, Plätze, Parks, Grünanlagen und andere gemeinwirtschaftliche Einrichtungen.
§2 Versammlungs- und Demonstrationsrecht
- Öffentliche Versammlungen, Kundgebungen und Demonstrationen sind grundsätzlich zulässig.
- Diese müssen mindestens 72 Stunden vor Beginn bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.
- Die Behörde kann Auflagen wie Lärmgrenzwerte, Marschrouten oder Versammlungsorte vorgeben.
§3 Ruhestörung und Lärmschutz
- Die Nachtruhe dauert von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr. In dieser Zeit sind störende und laute Aktivitäten untersagt.
- Ausnahmen sind durch eine Genehmigung der zuständigen Behörde möglich.
- Tagsüber sind Lärmemissionen zu vermeiden, die das allgemeine Wohlgefühl erheblich beeinträchtigen könnten.
§4 Alkohol, Drogen und Rauchverbot
- Der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum kann in festgelegten Zonen eingeschränkt oder verboten werden.
- Der Konsum und Besitz von illegalen Drogen im öffentlichen Raum ist strengstens verboten.
- Das Rauchen ist in gekennzeichneten Nichtraucherzonen und in öffentlichen Gebäuden untersagt.
§5 Sauberkeit und Umweltschutz
- Das Wegwerfen von Müll außerhalb vorgesehener Behältnisse ist untersagt.
- Bei Veranstaltungen im Freien sind die Organisatoren für die Reinigung verantwortlich.
- Es ist verboten, Gewässer zu verschmutzen oder die Flora zu beschädigen.
§6 Straßenverkehr und öffentliche Transportmittel
- Alle Verkehrsteilnehmer müssen sich an die Verkehrsregeln halten.
- Öffentliche Transportmittel sind mit Respekt zu behandeln. Vandalismus wird strafrechtlich verfolgt.
- Das Blockieren von Straßen oder Gehwegen ohne Genehmigung ist untersagt.
§7 Durchsetzung und Sanktionen
- Die städtischen Ordnungsbehörden und die Polizei sind für die Überwachung dieses Gesetzes verantwortlich.
- Zuwiderhandlungen können mit Verwarnungen, Bußgeldern oder im schweren Fällen mit Haftstrafen geahndet werden.